Die VDK räumt einen Konzessionsnachlass bei nicht mehr als 2 Konzessionen von 10% auf den KFZ- Beitrag ein.
Der Nachweis über den Besitz von nicht mehr als diesen 2 Konzessionen unterzeichnet das Amt, welches die Konzessionen erteilt hat.
Formular Bescheinigung für die Berücksichtigung des Konzessionsnachlasses
(zur Vorlage bei Amt zum Unterschreiben)
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